Einführung
Seit dem 30. Dezember 2024 gelten EU-weit Vorschriften, die gemeinhin als „Travel Rule“ bezeichnet werden, für in der Europäischen Union zugelassene Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASPs).
Die Travel Rule soll die Sicherheit und Integrität von Transaktionen mit Kryptowerten stärken und dazu beitragen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Sie überführt die Travel-Rule-Standards der Financial Action Task Force (FATF) durch die Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte in EU-Recht und gilt parallel zur MiCAR (EU) 2023/1114.
Gemäß der Travel Rule müssen Transfers von Kryptowerten von bestimmten Angaben über den Absender (Auftraggeber) und den Empfänger (Begünstigten) begleitet werden. CASPs, die an der Verarbeitung einer Transaktion beteiligt sind, müssen diese Angaben erfassen, überprüfen, übermitteln und empfangen.
Welche Transaktionen fallen darunter?
Transfers zwischen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen (CASP zu CASP)
- Alle Transfers von Kryptowerten fallen unabhängig von ihrem Wert darunter
- Es gibt keinen Mindestbetrag
- Dies gilt für jeden einzelnen Transfer und nicht nur für die Gesamtaktivität
Transfers unter Beteiligung selbstverwahrter (nicht gehosteter) Wallets
Zusätzliche Anforderungen gelten, wenn an einem Transfer eine selbstverwahrte Wallet beteiligt ist (d. h. eine Wallet, die nicht von einem CASP bereitgestellt wird):
- Wenn der Wert eines einzelnen Transfers oder einer Reihe miteinander verbundener Transfers 1.000 € übersteigt, muss CoinJar:
- Angaben über den Auftraggeber oder Begünstigten erfassen und überprüfen und
- angemessene Maßnahmen ergreifen, um das Eigentum an oder die Kontrolle über die selbstverwahrte Wallet zu überprüfen
Transfers unter 1.000 € können aufgrund von Risikoindikatoren ebenfalls einer Überwachung und zusätzlichen Prüfungen unterliegen.
Wie wirkt sich die Travel Rule auf Sie aus und welche Angaben müssen Sie machen?
Wenn Sie mit CoinJar Kryptowerte senden oder empfangen, werden Sie möglicherweise um die folgenden Angaben gebeten:
- Ob der Transfer an Sie selbst oder an eine andere Person oder Organisation erfolgt
- Angaben über den Absender oder Empfänger, beispielsweise dessen Namen und in einigen Fällen dessen Adresse
- Angaben zum Wallet-Anbieter, einschließlich der Frage, ob die Wallet von einem regulierten Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gehostet oder selbstverwahrt wird
Diese Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben und tragen dazu bei, dass Transfers von Kryptowerten die regulatorischen Anforderungen der EU erfüllen.
Wie kann sich dies auf Ihre Transaktionen auswirken?
In einigen Fällen können wir zusätzliche Angaben anfordern, wenn wir einen eingehenden Transfer von Kryptowerten ohne die gemäß der Travel Rule erforderlichen Daten erhalten.
Unter Umständen können wir bestimmte eingehende Transfers von anderen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen nicht unterstützen, wenn:
- die gemäß der Travel Rule erforderlichen Angaben nicht übermittelt wurden oder
- sich der sendende CASP gemäß EU-Bewertungen oder unseren internen Risikorichtlinien in einem Hochrisikogebiet befindet
In diesen Fällen können Transaktionen vorübergehend zurückgehalten werden, bis die Anforderungen erfüllt sind, oder bei Bedarf an den sendenden CASP zurückgesendet werden.
Wir unterstützen die meisten Transfers zwischen CoinJar und selbstverwahrten Wallets. Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten selbstverwahrter Wallets finden Sie auf CoinJar Learn.
Ausstehende Transaktionen verwalten
Auf dem Bildschirm „Ausstehende Zahlungen“ können Sie alle ausstehenden Kryptoeinzahlungen oder -auszahlungen anzeigen und verwalten:
- Web: auf der CoinJar-Startseite unter „Aktion erforderlich“
- Mobil: über das Banner „Überprüfen Sie Ihre ausstehende Zahlung“, das nur angezeigt wird, wenn eine Aktion erforderlich ist
Häufig gestellte Fragen
Welche Kundentransaktionen sind betroffen?
CoinJar muss zusätzliche Angaben erfassen, wenn ein Kunde Kryptowerte von seinem CoinJar-Konto an eine Adresse außerhalb von CoinJar sendet oder Kryptowerte von einer Adresse außerhalb von CoinJar empfängt.
Dies umfasst Transfers unter Beteiligung von:
- anderen Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen und
- selbstverwahrten Wallets (vorbehaltlich der geltenden Schwellenwerte)
Wir unterstützen die meisten Transfers zwischen CoinJar und selbstverwahrten Wallets. Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten selbstverwahrter Wallets finden Sie auf CoinJar Learn.
Können Transfers von anderen Börsen blockiert werden?
Unter Umständen können wir bestimmte eingehende Transfers von Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen nicht unterstützen, die:
- die Anforderungen der EU-Travel-Rule nicht erfüllen oder
- sich in Gebieten befinden, die als Hochrisikogebiete gelten
Diese Transfers können zurückgehalten werden, bis die Anforderungen erfüllt sind, oder an den sendenden Anbieter zurückgesendet werden.
Warum wurde meine Auszahlung an eine andere Börse abgelehnt?
Wenn Sie eine Auszahlung an einen anderen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen veranlassen, kann der empfangende Anbieter entscheiden, den Transfer anzunehmen oder abzulehnen.
Eine Ablehnung kann folgende Gründe haben:
- Abweichungen zwischen den Namen des Absenders und des Empfängers
- Fehlende oder widersprüchliche Angaben gemäß der Travel Rule
- Warnmeldungen, die von den Transaktionsüberwachungssystemen des empfangenden Anbieters ausgelöst wurden
Wenn eine Auszahlung abgelehnt wird, benachrichtigen wir Sie und informieren Sie über die nächsten Schritte.
Kann ich Angaben gemäß der Travel Rule für häufige Transfers speichern?
Ja. Wenn Sie Kryptowerte senden, können Sie die Adresse zusammen mit den zugehörigen Angaben gemäß der Travel Rule in Ihrem Adressbuch speichern.
Wie werden meine personenbezogenen Daten geschützt?
Zur Einhaltung der Travel Rule nimmt CoinJar am TRUST-Netzwerk teil, einer Branchenlösung, die den sicheren Austausch der gemäß der Travel Rule erforderlichen Angaben zwischen regulierten Anbietern von Kryptowerte-Dienstleistungen ermöglicht.
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß dem EU-Datenschutzrecht (DSGVO) und den geltenden Vorschriften für Finanzdienstleistungen verarbeitet und nur weitergegeben, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.